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Förderung für die Energieberatung
Startpunkt für die Sanierung ist am besten eine Energieberatung, diese wird attraktiv gefördert: Der Zuschuss für eine Energieberatung in der "Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW)" des BAFA beträgt 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, maximal 1.300 Euro für ein Ein- und Zweifamilienhaus und maximal 1.700 Euro für Wohngebäude mit drei und mehr Wohneinheiten. Ergebnis dieser Beratung ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP). Er sichert 5 Prozent mehr Förderung, wenn Maßnahmen daraus umgesetzt werden, und doppelt so hohe förderfähige Kosten bei Maßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik (60.000 Euro statt sonst 30.000 Euro).
BEG - Bundesförderung für effiziente Gebäude
Die BEG-Förderung bündelt alle Förderprogramme zur energetischen Sanierung. Gefördert wird alles, was die Energieeffizienz verbessert und damit die Heizkosten senkt - von Haustür- und Fenstertausch über Dämmung bis hin zur neuen Heizung. Unterteilt ist die BEG in die Programme BEG EM für Einzelmaßnahmen und BEG WG für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus. Für 2024 ist für BEG EM eine neue Förderrichtlinie in Kraft getreten, es gibt zahlreiche Änderungen bei der Förderung von Einzelmaßnahmen, vor allem bei der Heizungsförderung.
BEG EM - Zuschuss für Einzelmaßnahmen
Die Zuschüsse für einzelne Sanierungsmaßnahmen sind 2024 erstmals aufgeteilt in zwei Teile:
Darüber hinaus gibt es 2024 zahlreiche Änderungen bei Antragstellung und Bewilligungszeitraum sowie Übergangsregelungen und Ausnahmen von der Sperrfrist bei der Heizungsförderung.
Für diese Einzelmaßnahmen gibt es Zuschüsse und Förderkredite:
(Im Januar 2024 werden einzelne Förder-Tipps veröffentlicht)
BEG WG - Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus
Die Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus wird über die KfW beantragt. Sie setzt sich zusammen aus einem zinsverbilligten Förderkredit und einem Tilgungszuschuss. Die Gesamtförderung beträgt - je nacherreichtem Effizienzhaus-Standard - zwischen 20 und 45 Prozent der förderfähigen Kosten. Der maximale Kreditbetrag beträgt 120.000 Euro pro Wohneinheit, für die Effizienzhäuser Erneuerbare-Energien-Klasse 150.000 Euro. Das Förderprogramm der KfW heißt "Wohngebäude - Kredit, 261". Im gleichen Programm und mit dem gleichen Antrag wird auch der Zuschuss für Baubegleitung und Fachplanung beantragt. Er beträgt bei einer Sanierung zum Effizienzhaus 50 Prozent, maximal 5.000 Euro.
Steuerbonus als Alternative zur BEG-Förderung
Wer keine BEG-Förderung beantragt, kann den Steuerbonus für Sanierungskosten nutzen. Diese Steuerermäßigung lohnt sich vor allem für Eigentümer:innen mit recht hoher Steuerlast. Verteilt auf drei Jahre wird die Einkommensteuer reduziert, was - je nach Steuerschuld - bis zu 20 Prozent der Sanierungskosten abdecken kann. Die technischen Mindestanforderungen entsprechen denen der Förderung von BAFA und KfW und müssen von einem Fachbetrieb bescheinigt werden. Ein Energieberater ist nicht Pflicht.
Förderung für Photovoltaik-Anlagen und Solarstromspeicher
Im KfW-Programm "Erneuerbare Energien – Standard, 270" können Eigentümer eine Photovoltaik-Anlage mit einem Kredit finanzieren. Darüber hinaus bieten auch einige Bundesländer Förderprogramme für Photovoltaik-Anlagen, Solarstromspeicher und Ladestationen an.
Förderung für Barrierefreiheit
Ein altersgerechtes Bad, ein Hauseingang ohne Stolperfallen, ein barrierefreier Umbau des ganzen Hauses - alle diese Maßnahmen werden von der KfW gefördert. Möglich sind aktuell zinsgünstige Förderkredite.
Förderung für Einbruchschutz
Zuschüsse für Maßnahmen zum Einbruchschutz gibt es 2024 nicht. Die Kreditförderung im KfW-Programm "Altersgerecht Umbauen – Kredit, 159" ist aber verfügbar.
Jetzt stehe ich Ihnen als Ihr Energieberater zur Verfügung und führe gerne das Energieaudit in Ihrem Gebäude durch!
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Erreichbarkeit
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag:
8.00 - 12.00 / 13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 - 12.00 Uhr